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   VG Ansbach, 11.05.2021 - AN 16 K 20.01035   

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https://dejure.org/2021,16382
VG Ansbach, 11.05.2021 - AN 16 K 20.01035 (https://dejure.org/2021,16382)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11.05.2021 - AN 16 K 20.01035 (https://dejure.org/2021,16382)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11. Mai 2021 - AN 16 K 20.01035 (https://dejure.org/2021,16382)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1 lit. a, § 6 Abs. 2, § 45 Abs. 2 S. 1; StGB § 223, § 224 Abs. 1 Nr. 2
    Regelvermutung der Unzuverlässigkeit im Waffenrecht nach strafrechtlicher Verurteilung

  • rewis.io

    Waffen- und Sprengstoffrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Auszug aus VG Ansbach, 11.05.2021 - AN 16 K 20.01035
    aa) Eine Abweichung von der Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit kommt nur in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bzgl. des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, U.v. 13.12.1994 - 1 C 31/92 - NVwZ-RR 1995, 525; B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn. 5).

    Wann die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit eingreift, wird nämlich nicht mehr vorrangig nach der Art der begangenen Straftat bestimmt, sondern es wird allgemein auf die Rechtsfolgenseite, nämlich auf die Höhe der verhängten Strafe, abgestellt (BT-Drs. 14/7758 S. 128; BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VG Ansbach, 11.05.2021 - AN 16 K 20.01035
    aa) Eine Abweichung von der Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit kommt nur in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bzgl. des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, U.v. 13.12.1994 - 1 C 31/92 - NVwZ-RR 1995, 525; B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn. 5).

    c) Die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit erfordert vorliegend auch nicht die Einholung eines fachpsychologischen Gutachtens (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 13.12.1994 - 1 C 31/92 - juris Rn. 30).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2013 - 16 A 2905/11

    Anspruch eines Jägers auf Wiedererteilung eines Jagdscheins i.R.d. Prüfung des

    Auszug aus VG Ansbach, 11.05.2021 - AN 16 K 20.01035
    Ein Ausnahmefall von der Regelvermutung kann nicht damit begründet werden, dass die konkrete Straftat keinen Waffen- bzw. Jagdbezug hatte (OVG Münster, B.v. 4.4.2013 - 16 A 2905/11 - juris; Adolph/Brunner/Bannach, WaffG, Stand: Oktober 2019, § 5 Rn. 58; Gade, Waffengesetz, 2. Auflage 2018, § 5 Rn. 22).
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